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Domain-Inhaber, Admin-C und WHOISWem die Domain gehört und wer sie verwaltet

Der Domain-Inhaber ist der rechtliche Eigentümer, der Admin-C der administrative Ansprechpartner - und seit der DSGVO ist beides deutlich weniger öffentlich als früher. Dieser Ratgeber ordnet die Rollen ein und erklärt, worauf du bei .de besonders achten musst.

RegistrantAdmin-CWHOIS & RDAPDENIC

Die Rollen im Überblick

RolleBedeutungDarf
Inhaber (Registrant)Rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümerverkaufen, übertragen, löschen, transferieren
Admin-CAdministrativer AnsprechpartnerVerwaltungsentscheidungen im Auftrag des Inhabers
Tech-CTechnischer Ansprechpartnertechnische Betreuung, meist der Provider
Zone-CZuständig für die NameserverDNS-Betrieb, meist ebenfalls der Provider

Entscheidend ist allein die erste Zeile. Wer als Inhaber eingetragen ist, hat die Domain - alle anderen Rollen sind Zuarbeit. Achte deshalb bei jeder Registrierung darauf, dass du selbst beziehungsweise dein Unternehmen dort steht und nicht die Agentur, die die Seite gebaut hat.

Der Admin-C bei .de gibt es nicht mehr

Ein Punkt, den viele Ratgeber im Netz noch falsch darstellen: Die DENIC hat die Rolle des Admin-C zum 25. Mai 2018 abgeschafft - zeitgleich mit dem Wirksamwerden der DSGVO. Bei .de-Domains gibt es seitdem nur noch den Inhaber.

Damit entfiel auch die frühere Regel, dass der Admin-C eine in Deutschland ansässige Person sein muss. An ihre Stelle ist eine andere Anforderung getreten: Hat der Inhaber weder Wohnsitz noch Sitz in Deutschland, muss er der DENIC auf Anfrage binnen zwei Wochen einen Zustellungsbevollmächtigten mit deutscher Anschrift benennen (§ 184 ZPO).

Bei anderen Endungen bleibt der Admin-C

Für generische Endungen wie .com, .net, .org sowie für viele ausländische Länderendungen ist der Admin-C weiterhin ein eigener Kontakt im Registrierungsdatensatz. Bei MainHoster.de verwaltest du Inhaber und Admin-C im Webinterface.

In der Praxis trägst du dort in beide Felder dieselbe Person ein, sofern du nicht bewusst jemanden mit der Verwaltung beauftragst. Ein abweichender Admin-C ergibt vor allem in Unternehmen Sinn - etwa wenn die Domain der GmbH gehört, ein bestimmter Mitarbeiter aber die Ansprechperson ist.

Ländergebundene Endungen und Trustee-Dienste

Manche Länderendungen setzen einen Wohnsitz oder Firmensitz im jeweiligen Land voraus. Beispiele:

  • .eu - Wohnsitz oder Sitz in der EU beziehungsweise EU-Staatsangehörigkeit erforderlich.
  • .at und .ch - offen, keine Ansässigkeitspflicht.
  • Andere ccTLDs verlangen eine lokale Präsenz; Anbieter lösen das über sogenannte Trustee- oder Treuhand-Dienste.

Bei den Endungen im Angebot von MainHoster.de - .de, .com, .net, .org, .info, .biz, .eu, .at, .ch - spielt das nur für .eu eine Rolle.

WHOIS und RDAP seit der DSGVO

WHOIS war jahrzehntelang die öffentliche Auskunft darüber, wem eine Domain gehört. Seit der DSGVO sind personenbezogene Daten dort weitgehend geschwärzt: Bei natürlichen Personen siehst du in der Regel nur noch Status, Registrar und Datumsangaben.

  • Bei .de gibt die DENIC über ihre Abfrage nur noch technische Daten und den Status heraus. Inhaberdaten bekommt, wer ein berechtigtes Interesse nachweist.
  • Bei generischen Endungen steht statt der E-Mail-Adresse oft ein anonymisiertes Kontaktformular.
  • RDAP (Registration Data Access Protocol) ist der technische Nachfolger von WHOIS - strukturiert, authentifizierbar und damit besser für abgestufte Zugriffsrechte geeignet.

Praktische Folge: Ein separater WHOIS-Privacy-Dienst, wie ihn US-Anbieter verkaufen, ist im europäischen Umfeld für Privatpersonen meist überflüssig - die Daten sind ohnehin nicht öffentlich.

Inhaberwechsel: die Domain an jemand anderen übertragen

Ein Inhaberwechsel ist etwas anderes als ein Anbieterwechsel. Hier ändert sich die Person hinter der Domain, der Registrar kann derselbe bleiben.

  • Beide Seiten müssen zustimmen - der bisherige und der neue Inhaber.
  • Bei generischen Endungen startet danach eine 60-tägige Transfersperre; ein Anbieterwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich.
  • Reihenfolge deshalb: erst umziehen, dann den Inhaber wechseln - nicht umgekehrt.

Worauf du achten solltest

  • Nie die Agentur als Inhaber eintragen lassen. Wer im Inhaberfeld steht, kann die Domain verkaufen oder löschen. Bei einer Trennung wird das teuer.
  • E-Mail-Adresse aktuell halten. Registries verschicken Bestätigungen und Fristmitteilungen dorthin. Eine tote Adresse kann eine Domain kosten.
  • Firmierung korrekt angeben. Bei Unternehmen gehört die vollständige Firma inklusive Rechtsform ins Inhaberfeld, nicht der Name des Geschäftsführers.
  • Nach Umzügen prüfen. Adressänderungen wirken sich auch auf die Domain aus - besonders bei .de und der Zustellungsbevollmächtigung.

Häufige Fragen

Dem eingetragenen Inhaber, auch Registrant genannt. Er ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und darf die Domain verkaufen, übertragen, löschen oder zu einem anderen Anbieter transferieren. Der Registrar verwaltet sie nur.

Der Inhaber ist der Eigentümer. Der Admin-C ist der administrative Ansprechpartner, der Verwaltungsentscheidungen im Auftrag des Inhabers treffen darf. Bei .de existiert die Rolle seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr, bei .com, .net, .org und vielen anderen Endungen weiterhin.

Diese Regel ist überholt. Die DENIC hat den Admin-C 2018 abgeschafft. Stattdessen gilt: Inhaber ohne Wohnsitz oder Sitz in Deutschland müssen der DENIC auf Anfrage binnen zwei Wochen einen Zustellungsbevollmächtigten mit deutscher Anschrift benennen.

Seit der DSGVO nur noch sehr eingeschränkt. Bei .de gibt die DENIC öffentlich nur technische Daten und den Status heraus. Bei generischen Endungen sind personenbezogene Felder in der Regel geschwärzt oder durch ein anonymisiertes Kontaktformular ersetzt.

Für Privatpersonen im europäischen Umfeld meist nicht, weil personenbezogene Daten ohnehin nicht öffentlich abrufbar sind. Unternehmen unterliegen zudem der Impressumspflicht, die eine Anonymisierung der Kontaktdaten praktisch aufhebt.

Über einen Inhaberwechsel, dem beide Seiten zustimmen müssen. Bei generischen Endungen beginnt danach eine 60-tägige Sperrfrist für Anbieterwechsel - plane deshalb einen eventuellen Umzug vor den Inhaberwechsel.

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